Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich
1. Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Yakult Deutschland GmbH (nachfolgend: Yakult) gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: AGB) als ausschließliche Bedingungen.
2. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn Yakult die Lieferung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers vorbehaltlos ausführt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, soweit Yakult diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
3. Bei mit dem Käufer in Abweichung von diesen AGB einzelvertraglich getroffenen Vereinbarungen gelten diese AGB nachrangig und ergänzend.
4. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass Yakult in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste; über Änderungen der AGB wird Yakult den Käufer unverzüglich informieren.
5. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Yakult und dem Käufer ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Yakult vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

§ 2 Vertragsschluss
Angebote von Yakult sind freibleibend und unverbindlich; die Bestellung des Käufers gilt als verbindliche Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Yakult berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei Yakult anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

§ 3 Lieferung, Liefertermin
1. Für Liefertermine und -fristen sind allein die Angaben von Yakult in den technischen Datenblättern und/oder dem branchenüblichen Datenpool maßgebend. Wurden hierzu Angaben in einer schriftlichen Auftragsbestätigung gemacht, dann sind diese maßgebend.
2. Die Lieferfrist beginnt gemäß den Angaben in den technischen Datenblättern oder mit der Absendung der Auftragsbestätigung, sofern diese erfolgt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
3. Wird Yakult die Einhaltung eines Liefertermins wegen höherer Gewalt, Eingriffen von hoher Hand, Katastrophen, Krieg, Aufruhr, Terroranschlägen oder Streik in eigenen Betrieben, Auslieferungseinrichtungen, Zulieferungsbetrieben oder im Bereich der Transportmittel unmöglich, ist Yakult berechtigt, die Lieferung nach Fortfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Der Käufer hat unter solchen Umständen keine Rechte oder Ansprüche wegen Nichtlieferung oder Spätlieferung; Lieferfristen sind für die Zeitdauer dieser Umstände gehemmt.
4. Voraussetzungen und Folgen der nicht rechtzeitigen Lieferung von Yakult bestimmen sich nach den gesetzlichen Bestimmung, wobei Schadensersatzansprüche des Käufers nur nach Maßgabe von § 7 bestehen. Für Lieferverzug von Yakult ist in jedem Fall ist eine Mahnung durch den Käufer
erforderlich.
5. Yakult ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Yakult erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
6. Der Käufer hat den Lieferschein zu prüfen und zu quittieren. Einwendungen gegen die Liefermenge hat der Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Lieferung schriftlich gegenüber Yakult anzuzeigen.
7. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch von Yakult auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist Yakult nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 4 Gefahrübergang, Transport, Annahmeverzug
1. Bei Beförderung durch von Yakult beauftragte Transporteure an den vereinbarten Lieferort trägt Yakult die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware. Bei Lieferung an einen anderen als den vereinbarten Lieferort geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft der Ware auf den Käufer über.
2. Verlust oder Beschädigungen der Ware beim Transport hat der Käufer auf der dem Transporteur auszuhändigenden Empfangsquittung zu vermerken und gegenüber dem Transporteur und Yakult unverzüglich anzuzeigen.
3. Ansprüche aus Verlust oder Beschädigung der Ware stehen dem Käufer gegen Yakult nur zu, wenn er diese innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche ab Lieferung bei Yakult angezeigt hat. Dies gilt nicht für verdeckte Beschädigungen, die Yakult unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen sind.
4. Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, ist eine Selbstabholung durch den Käufer ausgeschlossen.
5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, ist Yakult berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
1. Maßgeblich sind allein die in den Preislisten, technischen Datenblättern und/oder dem branchenüblichen Datenpool gemachten Angaben zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei abweichenden Angaben in Auftragsbestätigungen gelten diese Angaben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung frei Haus und ab einer Mindestabnahmemenge von einer Palettenlage je Artikel. Bei Lieferung unterhalb der Mindestabnahmemenge oder bei einer auf Wunsch des Käufers anderen als der für Yakult günstigsten Versandart gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers, soweit nichts Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart ist.
3. Entsorgungskosten für Verpackungsmaterial, die nach den gesetzlichen Bestimmungen unvermeidbar zu Lasten von Yakult anfallen, sind nicht im Preis enthalten und sind von dem Käufer gesondert zu erstatten.
4. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5. Zahlungen haben kostenfrei auf ein Konto von Yakult zu erfolgen. Sie gelten in dem Zeitpunkt als erfolgt, in dem Yakult über den Gegenwert verfügen kann.
6. Dem Käufer steht ein Aufrechnungsrecht gegen Forderungen von Yakult nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Käufer ist auch bei laufender Geschäftsbeziehung jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten.
7. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist Yakult berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Verzuges bleibt unberührt.

§ 6 Mängelhaftung
1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem §§ 478, 479 BGB).
2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann Yakult wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) geleistet werden soll. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
3. Garantien übernimmt Yakult nur, wenn diese als solche schriftlich in einer Auftragsbestätigung bezeichnet worden sind. Mündliche Erklärungen sowie Angaben in Unterlagen von Yakult enthalten keine Garantien. Werbeaussagen und Produktangaben von Yakult oder Dritten sind nicht Gegenstand der vertraglichen Produktspezifikation.
4. Die Restlaufzeit der Ware ergibt sich aus den technischen Datenblättern und/oder dem branchenüblichen Datenpool. Die Parteien vereinbaren es als Beschaffenheit, dass die Ware keine längere Restlaufzeit hat, als in den technischen Datenblättern ausgewiesen wird.
5. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offenkundige Mängel oder Mindermengen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Lieferung schriftlich anzuzeigen. Zeigt der Käufer Mängel oder Minderungen nicht rechtzeitig an, sind Mängel- und Erfüllungsansprüche ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich zu rügen. Die Geltendmachung von Mindermengen ist ausgeschlossen, soweit der Käufer die Liefermenge quittiert hat.
6. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung.

§ 7 Haftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen AGB ausdrücklich vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.
2. Der in Absatz 1 genannte Haftungsausschluss gilt nicht und es gelten in Abweichung von § 6 Absatz 6 die gesetzlichen Verjährungsfristen, soweit Yakult und/oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und/oder die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Ebenso unberührt bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Soweit Yakult und/oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.
4. Die gesetzlichen Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in Absatz 1 – 4 gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Yakult.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Yakult behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Auf Verlangen des Käufers wird Yakult Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Käufer tritt bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) sicherungshalber in vollem Umfang an Yakult ab. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von Yakult gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der von Yakult jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
3. Yakult ermächtigt den Käufer widerruflich, die an Yakult abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann Yakult jederzeit, insbesondere im Fall des Zahlungsverzuges des Käufers widerrufen. In diesem Fall hat der Käufer Yakult die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Yakult die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Die vorstehend genannten Pflichten bestehen nach Aufforderung durch Yakult auch unabhängig von einem Widerruf der Einzugsermächtigung.
4. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen sowie Beschlagnahme hat der Käufer Yakult unverzüglich zu unterrichten.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Yakult berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen.

§ 9 Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Erfüllungsort für Zahlungen des Käufers ist Neuss.
2. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Yakult und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Neuss ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
4. Der Käufer erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der Geschäftsverbindung mit ihm gewonnenen personenbezogenen Daten von Yakult für gesellschaftseigene Zwecke gespeichert und verarbeitet werden.
5. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.